Wir schulen Sie zum „Luftsicherheitsassistent gem. §5 LuftSiG“ (m/w/d)

Als Luftsicherheitsassistent gem. §5 LuftSiG kontrollieren Sie Fluggäste und deren Handgepäck beim Betreten des Sicherheitsbereichs am Flughafen. Sie führen dabei Kontrollen des Handgepäcks mittels Röntgentechnik durch und überprüfen die Fluggäste auf verbotene Gegenstände mit Hilfe von Handscannern und anderen Mitteln. Sie arbeiten als Luftsicherheitsassistent im Auftrage der Bundespolizei und tragen so direkt zur Sicherheit in der Luftfahrt bei!

Voraussetzung für die verantwortungsvolle Tätigkeit sind sehr gute Deutschkenntnisse, ein einwandfreier Leumund, Schichtbereitschaft, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG sowie die notwendigen Schulungen mit nachfolgenden Prüfungen. Bei der Erlangung der notwendigen Qualifikationen unterstützten wir Sie gerne. Rufen Sie uns dazu an (02173/8933870) oder schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns auf Sie!