Schulung zur

Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen gem. §8 LuftSiG

("Kontrollkraft für Personen und mitgeführte Gegenstände" gem. DVO (EU) 2015/1998 Ziffer 11.2.3.1b)

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Die Ausbildung für Kontrollkräfte gliedert sich in zwei Teile, die „Weiterbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen gem. §8 LuftSiG“ sowie die „Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO“.

Unsere „Weiterbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft (m/w/d) für Personal- und Warenkontrollen (gem. §8 LuftSiG)“ richtet sich an Interessenten, die eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit an einem Flughafen verrichten möchten. Die Luftsicherheitskontrollkräfte sind dafür zuständig, Personen wie z.B. Flughafenpersonal, Handwerker, Crews etc., die den Sicherheitsbereich des Flughafens betreten oder befahren möchten, zu kontrollieren. Diese Kontrollen erfolgen manuell oder mit Hilfe technischer Einrichtungen, damit keine gefährlichen Gegenstände oder Sprengsätze auf das Gelände gebracht werden. Dabei werden sowohl die Personen selbst kontrolliert, wie auch ihr mitgeführtes Gepäck und deren Fahrzeuge.

Die Schulung zur „Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen gem. §8 LuftSiG“ vermittelt Kenntnisse über z.B.

  • Verschiedene Kontrollverfahren
  • Kontrollen von Personen und deren Ausnahmen
  • Bedienung, Möglichkeiten und Grenzen der Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren in den Kontrollstellen
  • Aufbau einer Kontrollstelle
  • Mögliche Verstecke von verbotenen Gegenständen
  • Meldeverfahren bei relevanten Feststellungen
  • Reaktionen bei Feststellungen von Vorfällen

Der Schulungsinhalt orientiert sich an dem Musterlehrplan des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) sowie an der EU-Verordnung DVO(EU) 2015/1998, deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV).

Die erforderliche Prüfung wird vor der zuständigen Bezirksregierung abgelegt.

Die „Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO“ und die abschließende IHK-Prüfung orientieren sich an dem Musterlehrplan des DIHK und sind zwingende Voraussetzung, um die Tätigkeit als Kontrollkraft für Personal und mitgeführte Gegenstände am Flughafen sicher durchführen zu können. Sie werde deshalb intensiv auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. §34a GewO vorbereitet. In dieser Vorbereitung wird Ihnen das erforderliche Wissen über die relevanten rechtlichen Hintergründe vermittelt, sowie über den Umgang mit Menschen, Grundlagen der Sicherheitstechnik, dem Umgang mit Waffen, die Unfallverhütungsvorschiften, den Datenschutz, das Gewerberecht sowie das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Voraussetzungen für Teilnehmer/-innen:

  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG (wir über uns beantragt)
  • Keine festgestellte Epilepsie oder Diabetes; einwandfreies Farbsehvermögen
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Schichtbereitschaft