Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Der Ausbruch eines Brandes stellt für jedes Unternehmen eine ernsthafte Bedrohung dar, auf welche schnell, kompetent und professionell reagiert werden muss. Präventiv wirkt dagegen der betriebliche Brandschutz, zu dem es u.a. gehört, Brandschutzhelfer auszubilden. Die Notwendigkeit der Brandschutzhelfer ergibt sich u.a. aus den technischen Regeln für Arbeitsstätten, den ASR.
Ziele der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens des betroffenen Gebäudes der Beschäftigten.
Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen / Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren / Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und -mittel – betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges – Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
- Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung–Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen