Schulung zur
Luftsicherheitskontrollkraft (Kontrollperson für Fracht und Post gem. §9a LuftSiG (m/w/d)
(Kontrollperson für Fracht und Post gem. Kapitel 11.2.3.2 der DVO EU 2015/1998)
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Welche Tätigkeiten verrichte ich als Luftsicherheitskontrollperson für Fracht und Post gem. §9a LuftSiG?
Das Profil Ihrer zukünftigen Tätigkeit:
Als Luftsicherheitskontrollkraft bzw. Kontrollperson für Fracht und Post gem. §9a LuftSiG kontrollieren Sie per Röntgentechnik Sendungen, die als Fracht oder Post per Flugzeug transportiert werden, bezüglich sicherheitsrelevanter Inhalte wie z.B. Sprengsätze. Diese Tätigkeit kann direkt an einem der großen Flughäfen erfolgen, aber auch abseits vom Flughafen bei Logistikunternehmen, die Luftfrachten umschlagen und Bestandteil der sicheren Lieferkette sind.
Welche Schulung / Weiterbildung durchlaufe ich?
Die Schulung zur Luftsicherheitskontrollkraft umfasst die Theorie zur Luftsicherheit, Kenntnisse über Terrorgefahren, Kontrollmöglichkeiten, die Erkennung von Gefahren in der Fracht oder Post sowie die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Die praktische Vorbereitung auf die Prüfung - die vor dem Luftfahrtbundeamt LBA in Braunschweig erfolgt - wird an einem Röntgengerät durchgeführt.
Zusätzlich bereiten wir Sie auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO vor, welche Sie dann vor der IHK ablegen. Diese anerkannte Qualifikation ist mittlerweile Voraussetzung, um als Kontrollkraft arbeiten zu dürfen.
Was für ein Arbeitsverhältnis erwartet mich nach der Schulung?
Die Anstellung als Kontrollkraft für Fracht und Post erfolgt in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis normalereise in Vollzeit mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten bei einem Sicherheitsunternehmen, welches die Fracht- und Postkontrollen durchführt. Eine Tätigkeit als Teilzeitkraft ist in Ausnahmefällen ebenfalls möglich.
Wie lange dauert die Schulung?
Die gesamte Schulung für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO und die Kontrollkraft gem. §9 LuftSiG beträgt aktuell 18 Wochen. Danach erfolgt nach regelmäßiger Teilnahme, dem Nachweis der Mindeststundenzahl und der entsprechenden Fachkenntnisse die Anmeldung beim LBA durch das zuständige Unternehmen.
Wer kann an der Schulung teilnehmen?
Grundsätzlich kann jeder an der Ausbildung teilnehmen, der über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügt, Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweist, die Bereitschaft zum Schichtdienst mitbringt sowie die Zuverlässigkeitsprüfung gem. §7 LuftSiG durchläuft.
Ausgeschlossen ist die Teilnahme für Personen, die Probleme beim Farbsehen haben, unter Epilepsie oder Diabetes leiden.
Wann startet die nächste Schulung zur Luftsicherheitskontrollkraft bzw. Kontrollperson für Fracht und Post gem. §9a LuftSiG?
Die nächste Schulung startet normalerweise sehr zeitnah - fragen Sie telefonisch nach dem nächsten Start-Termin: